Schlagworte und Verweise können in beliebiger Anzahl Zeile für Zeile eingegeben werden und sollen so präzise wie möglich und vielfältig wie nötig vergeben werden. Eine Vermischung mit Sachgruppen ist nicht sinnvoll; dafür ist die Systematik zuständig.
Beispiele für Verweise:
Bundesimmissionsschutzgesetz siehe auch Immissionsschutz
Ebenso auf Synonyme:
Bewertung siehe auch Wertermittlung
Sinnvoll ist es, sich für ein Schlagwort zu entscheiden und von anderen Schlagworten darauf zu verweisen:
Anwalt siehe Rechtsanwalt
Altersversorgung, betriebliche siehe Betriebliche Altersversorgung
Weitere Spezifizierungen sind mit Unterschlagworten möglich:
Patentrecht_/_USA
GmbH-Geschäftsführer_/_Abfindung
Wörterbücher_/_englisch
Gesetzbücher, Verordnungen u.a. werden unter dem vollständigen Titel angegeben:
Bürgerliches Gesetzbuch
Zivilprozessordnung
Registerverfahrenbeschleunigungsgesetz
Entscheidet man sich für die abgekürzte Form, muss darauf hingewiesen werden
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte siehe BRAGO